Duft, der aufs Etikett muss: die 26 und die Liste danach
Seit dem 31. Juli 2026 tragen neue Produkte die erweiterte Allergenkennzeichnung. Dasselbe Molekül bleibt deklarationspflichtig, ob es aus Lavendel stammt oder aus der Synthese.

Ein offenes Duftfläschchen, der Hals fängt das Licht, die Flüssigkeit bleibt klar. Bildnachweis: Unsplash. Kommerzielle Unsplash-Lizenz.
Ein Tropfen auf den Streifen, und der Raum hat schon einen Namen. Die historischen 26 Duftallergene stehen im Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009. Oberhalb von 0,001 Prozent im Leave-on und 0,01 Prozent im Rinse-off gehören sie einzeln aufs Etikett, zusätzlich zum Sammelbegriff Parfum oder Aroma. Mit der Verordnung (EU) 2023/1545 ist diese Liste deutlich gewachsen, in der Branchenzählung auf rund 80 Stoffe. Seit dem 31. Juli 2026 müssen neu in Verkehr gebrachte Produkte die erweiterte Kennzeichnung tragen. Ware, die vorher bereits im Markt war, hat bis zum 31. Juli 2028 Zeit. Duftfrei ist damit eine Kennzeichnung und eine Rezepturfrage. Ein Stilwort auf der Schachtel trägt es nicht mehr allein.
Die 26 sind der Kern, die Pflicht ist größer
Im klassischen Satz sitzen die Moleküle, die ein Parfümeur täglich anfasst: Linalool, Limonen, Citral, Geraniol, Citronellol, Eugenol, Cinnamal, Coumarin, Farnesol, Benzylalkohol, Benzylbenzoat, Benzylsalicylat und weitere. Dazu die Extrakte Evernia prunastri und Evernia furfuracea, Eichenmoos und Baummoos. Zwei Namen aus diesem Umfeld sind in der EU auf Spurenniveau gedrängt oder verboten: Hydroxyisohexyl-3-Cyclohexen-Carboxaldehyd, bekannt als Lyral oder HICC, und Butylphenyl-Methylpropional, bekannt als Lilial. Atranol und Chloratranol aus Moosextrakten sind ebenfalls hart begrenzt.
Die Erweiterung von 2023 zieht weitere Duftstoffe und zusätzliche Terpene in die Deklarationspflicht, sobald die Schwellen greifen. Ein Institut, das 2026 noch mit einer Allergenliste von 2018 arbeitet, unterschätzt das Etikett neuer Chargen. Das Parfumhaus liefert die aktuelle Aufschlüsselung zur konkreten Einsatzkonzentration im fertigen Produkt. Das Konzentrat allein reicht nicht. Ein Öl, das im Konzentrat unter der Schwelle liegt, kann im Leave-on nach der Verdünnung immer noch deklarationspflichtig sein. Umgekehrt kann ein hochdosiertes Konzentrat nach dem Einarbeiten unter die Schwelle fallen. Gerechnet wird am fertigen Mittel.
CLP bleibt daneben für die Einstufung von Rohstoffen und für die Betriebsanweisung relevant. Die Kosmetikverordnung regelt das Verbraucheretikett. Wer nur eine der beiden Vorschriften liest, baut entweder ein falsches Gebindeetikett oder ein falsches Sicherheitsdatenblatt.
Synthese ändert die Herkunft
Linalool aus Lavendel, Linalool aus Pinen-Chemie und Linalool aus petrochemischen Stufen sind dasselbe Allergen, sobald das Molekül vorliegt. Die Syntheseroute kann Lösemittelreste, Isomerenverhältnis und Oxidationsstabilität verändern. Aus Anhang III streicht sie Linalool nicht. Natürlich auf dem Etikett ist deshalb kein Schutzargument. Ein synthetischer Akkord kann allergenärmer sein, wenn er die kritischen Moleküle gar nicht enthält. Er kann genauso belastet sein, wenn er dieselben Terpene höher dosiert, weil sie nach Zitrus, Rose oder Maiglöckchen riechen.
Der relevante Unterschied liegt oft in der Oxidation. Limonen und Linalool bilden Hydroperoxide. Diese Oxidationsprodukte sensibilisieren stärker als die frischen Kohlenwasserstoffe. Licht, Luft und eine offene Flasche im Kabinenschrank verschieben das Risiko. Die INCI-Zeile bleibt stehen. Antioxidans im Duftöl, kleines Gebinde, kühle Lagerung und eine realistische Aufbrauchfrist sind Formulierung. Beiwerk sind sie nicht.
Moos, zimtaldehydlastige Gewürze und hochdosierte Citrusöle bleiben die dichten Allergenpakete. Ein einzelner Ester mit IFRA-Limit kann einen dieser Komplexe in einer konkreten Duftidee tragen, mit weniger deklarationspflichtigen Nebenkomponenten. Das ist eine Kompositionsentscheidung des Parfümeurs. Sie wird zur Institutsentscheidung, sobald das Haus eine Signatur für mehrere Leave-on-Produkte lizenzieren lässt und die Schwellen in Creme, Öl und Toner unterschiedlich ausreizt.
Duftfrei heißt: kein Parfum, kein Aroma, kein ätherisches Öl, kein maskierender Duft. Benzylalkohol aus der Konservierung und Limonen aus einem Pflanzenextrakt bleiben auf dem Blatt.

IFRA ist eine Grenze
Die IFRA-Standards, aufgebaut auf quantitativer Risikobewertung, setzen Höchstmengen je Produktkategorie. Ein Zertifikat gilt für eine Kategorie. Ein Duft, der in einem Rinse-off-Duschgel konform ist, kann im Leave-on-Gesichtsöl über dem Limit liegen, weil die Kategorie enger rechnet. Institute, die dasselbe Duftöl in Massageöl, Handcreme und Raumdiffusor geben, verlassen die Zertifikatsbasis. Der Diffusor ist oft kein Kosmetikum. Das Massageöl ist eines. Die Mitarbeiterin, die acht Stunden in dem Raum steht, hat zusätzlich eine arbeitsplatzbezogene Exposition. Ein Verbraucheretikett bildet sie nicht ab.
IFRA ersetzt die EU-Deklaration nicht. Ein Stoff kann unter dem IFRA-Limit liegen und trotzdem kennzeichnungspflichtig sein. Ein voll deklariertes Parfum ist umgekehrt nicht automatisch IFRA-konform, wenn die Kategorie nicht passt. Beides gehört ins Rohstoffdossier: Amendment-Stand, Kategorie, Allergenaufschlüsselung zur Einsatzmenge, und ein klares Ausschließen von HICC und Lilial.
Allergenärmer ist ein relativer Begriff. Weniger gelistete Stoffe, niedrigere Dosis, weniger Oxidationsneigung. Null Risiko gibt es bei Duft nicht, weil Sensibilisierung eine individuelle Immunantwort bleibt. Hypoallergen ist in der EU kein definierter Laborbeweis für das Fehlen einer Reaktion. Wer den Claim führt, muss ihn im Sinne der Verordnung über gemeinsame Kriterien für Werbeaussagen tragen können. Ein Allergikerpass der Kundin schlägt jede Markensprache.
Duftfrei in der Kabine
Eine saubere Arbeitsdefinition für das Institut hat vier Kriterien. Kein Bestandteil, der als Parfum, Fragrance oder Aroma deklariert würde. Kein ätherisches Öl und kein Absolue. Kein Duftstoff, der nur dazu dient, eine Basis zu maskieren. Und eine Prüfung der übrigen INCI auf die gelisteten Allergene. Benzylalkohol kann ein Konservierungsstoff sein. Limonen kann in einem Extrakt stecken. Bisabolol-haltige Komplexe bringen ihre eigene Deklaration mit.
Pflanzenextrakte sind die übliche Lücke. Ein Auszug, der nach nichts riecht, kann trotzdem Linalool oder Geraniol in deklarationspflichtiger Menge enthalten, sobald die Schwelle fällt. Der Lieferant weist die bekannten Allergene im Extrakt aus, analog zur Duftstoffaufschlüsselung. Wer duftfrei druckt und den Extrakt nicht abfragt, hat ein Etikett. Ein Konzept hat er damit noch nicht.
In der Kabine gehört die Frage nach bekannter Duftallergie in die Anamnese, neben den Produkten, die auf der Haut bleiben. Ein Raumduft, der die Kundin nicht eincremt, kann trotzdem Beschwerden auslösen. Dann wird abgeschaltet. Die Erklärung, der Duft sei natürlich, ändert die Kategorie nicht. Natürlich war nie die rechtliche Schublade. Die Flasche auf dem Regal riecht trotzdem nach dem Haus. Das Etikett muss denselben Namen tragen, den die Haut schon kennt.



